Was gilt in Ihrem Kanton?
Wählen Sie Ihren Kanton. Kommunale Bauvorschriften, Schutzstatus und Bauen ausserhalb der Bauzone immer mitprüfen. BauV, Art. 62–67 · PBG, Art. 17 und 108
Wählen Sie oben Ihren Kanton – dann erscheinen Verfahren, Einreichung und Fristen.
Aargau
- Dachausbau
- Die Umnutzung zu Wohnraum mit der Gemeinde als bewilligungspflichtiges Vorhaben klären. Innerhalb der Bauzone führt sie das Verfahren; ausserhalb ist zusätzlich die kantonale Zustimmung relevant. Bewilligungspflicht und Zuständigkeit
- Dachfenster
- Das BVU-Merkblatt von 2009 enthält Gestaltungsvorgaben besonders für Bauten ausserhalb der Bauzone und geschützte Ortsbilder: hochrechteckig, unten im Dach, einheitlich und gruppiert. Es nennt 60 × 100 cm für geschützte Ortsbilder bzw. kleine Dachflächen, sonst 70 × 120 cm. Das sind keine allgemeinen Freigrenzen für jedes Haus. Auch die dort genannte Reduktion der nötigen Fensterfläche um einen Drittel ist im konkreten Verfahren zu prüfen. BVU: Dachflächenfenster, Seiten 2–3
- Einreichen
- Wo eBau verfügbar ist, seit 15. Dezember 2025 ausschliesslich digital. Die Gemeinde bestätigt Verfahrensdauer sowie die geltenden Raum- und Nutzungsmasse. Formulare und eBau · Bauverordnung
Appenzell Ausserrhoden
- Verfahren
- Ordentliches, vereinfachtes oder Meldeverfahren – die Gemeinde ordnet den Dachausbau und neue Dachfenster ein. Eine neue Nutzung ist nicht allein deshalb bewilligungsfrei, weil nur innen gebaut wird. Bewilligungsverfahren und Aufgabenteilung
- Einreichen
- Bei der Baubehörde der Gemeinde; Grundlage ist das Hauptformular B01 mit den nötigen Zusatzformularen. Den aktuellen digitalen Einreichungsweg und die Fristen dort erfragen. Raumhöhe und Belichtung nach kantonalem und kommunalem Baurecht prüfen. Amtliche Baugesuchsformulare · Bauverordnung
Appenzell Innerrhoden
- Verfahren
- Auch Nutzungsänderungen und bauliche Veränderungen im Innern brauchen laut Kanton eine Bewilligung. Neue Dachfenster im Projekt mit angeben.
- Einreichen
- Für Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten bei der Bauverwaltung Inneres Land AI, für Oberegg bei der Bezirksverwaltung Oberegg.
- Unterlagen und Dauer
- Situations-/Grundbuchplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte sowie nötige Erschliessungs- und Umgebungspläne. Der Kanton nennt üblicherweise 10–12 Wochen nach vollständiger Eingabe; fehlende Unterlagen können die Behandlung unterbrechen. Kanton AI: Baugesuch, Zuständigkeit und Unterlagen
Basel-Landschaft
- Dachausbau
- Umbau und wesentliche Zweckänderung brauchen ein Baugesuch. Die Ausnahme für geringfügige Innenarbeiten ohne Aussenwirkung ist keine pauschale Freigabe für neuen Wohnraum. Dachfenster in das Ausbaugesuch aufnehmen; reine Fensterprojekte separat abklären.
- Einreichen
- Beim Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, Liestal; in Reinach beim dortigen Bauinspektorat. Elektronisch oder auf Papier. Gesuchsteller, Projektverfasser und Eigentümerschaft unterzeichnen das Kerndatenblatt.
- Frist
- Im ordentlichen Verfahren 10 Tage öffentliche Auflage. Brandschutzpläne sind bei Ein- und Reiheneinfamilienhäusern in der Regel nicht nötig, können aber verlangt werden. Bei grösseren Vorhaben empfiehlt das Bauinspektorat fachkundige Planung. Bauinspektorat: Wegleitung Baugesuche, Stand Juli 2026
Basel-Stadt
- Dachausbau
- Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) entscheidet über ordentliches oder vereinfachtes Verfahren. Vereinfacht bedeutet: keine Publikation und kein Einspracheverfahren. Ordentlich: 30 Tage Einsprachefrist. Verfahrensarten
- Dachfenster
- Bis 10 % der Dachfläche ist in den nummerierten Zonen und der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse eine Meldung möglich. Mit einer selbst nur meldepflichtigen Solar-/PV-Anlage gibt es eine weitergehende Ausnahme. Meldung mindestens zwei Wochen vorher; bei den bezeichneten Schutzfällen zusätzlich zwei Monate vorher an die Denkmalpflege. Die schriftliche Bestätigung abwarten. Meldeverfahren: Bedingungen und Schutzfälle
- Einreichen
- Beim BGI über die amtliche Baubegehren-Erfassung. Ist die Bauherrschaft nicht fachkundig, braucht es eine fachkundige Projektverfassung. Rekursfrist: 10 Tage; Bewilligung grundsätzlich drei Jahre gültig. Die Einreichungs- und Fristbedingungen nennt das BGI. Einreichung, Rechtsmittel und Gültigkeit
Bern
- Dachausbau
- Die kleine Baubewilligung ohne Veröffentlichung kommt infrage, wenn nur klar bestimmbare Nachbarn betroffen sind und keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen vorliegen. Sie gilt nicht automatisch für jeden Dachausbau.
- Dachfenster
- Bis zwei Fenster von je 0,8 m² je Hauptdachfläche sind grundsätzlich bewilligungsfrei. Schutzinteressen und Bauten ausserhalb der Bauzone können eine Bewilligung nötig machen.
- Fristen
- Einsprache 30 Tage. Stimmen alle erforderlichen Beteiligten schriftlich zu, kann die Mitteilung entfallen; die 30-Tage-Entscheidfrist beginnt erst mit den nötigen Unterlagen und weiteren Entscheiden/Berichten. BewD, Art. 6–7, 27 und 31
- Raummasse
- Höhe 2,30 m über zwei Dritteln der anrechenbaren Fläche, im Einfamilienhaus über der Hälfte. Wohnräume mindestens 8 m²; Teile unter 1,50 m Höhe zählen dabei nicht. Fensterfläche grundsätzlich 1/10 der Bodenfläche. BauV, Art. 64 und 67
- Einreichen
- Seit März 2022 über eBau; zusätzlich unterschriebene Papierunterlagen an die Gemeinde. eBau Bern
Deutschfreiburg
- Verfahren
- Ordentliches oder vereinfachtes Verfahren; offene Grundsatzfragen lassen sich mit einem Vorprüfungsgesuch klären. Die Gemeinde ordnet Ausbau und Dachfenster ein.
- Einreichen
- Seit Juni 2019 über FRIAC – im ganzen Kanton, auch für vereinfachte Gesuche und Vorprüfungen. Die Gemeinde bleibt die erste Anlaufstelle für Zuständigkeit, nötige Unterlagen und lokale Vorgaben. Kanton Freiburg: FRIAC
Glarus
- Verfahren
- Nutzungsänderungen und Änderungen an Dach oder Brandschutz sind zu prüfen. Für Vorhaben mit geringer Aussenwirkung kann ein kommunales Meldeverfahren infrage kommen; in Ortsbildschutzzonen gelten strengere Regeln.
- Fristen
- Meldeverfahren vier Wochen, ordentliche Auflage 30 Tage. Entscheidfristen: ohne kantonale Beteiligung 8 Wochen, mit Einsprachen 14; mit kantonaler Beteiligung 12 bzw. 20 Wochen. Vollständigkeit und Verfahrensunterbrüche beachten. Bauverordnung: Fristen und Verfahrensarten
- Einreichen
- Den Einreichungsweg mit der Gemeinde prüfen. Glarus Nord ermöglicht seit 1. Oktober 2026 die vollständig digitale Eingabe über eBauGL. Glarus Nord: Baubewilligungsverfahren
- Fläche
- Raumhöhe und Belichtung sind kommunal zu prüfen; bei der Ausnützungsberechnung werden Dachraumteile unter 1,50 m lichter Höhe nicht angerechnet. BauV, Art. 63
Graubünden
- Verfahren
- Der Dachausbau und die geplanten Dachfenster werden nach kantonalem Raumplanungsrecht und dem Baugesetz der Gemeinde beurteilt. Die Gemeinde ist erste Anlaufstelle für Verfahren und Raumvorgaben. Kantonales Raumplanungsgesetz
- Einreichen
- eBau Graubünden ist für Gesuchstellende kostenlos. Die Gemeinden schliessen sich schrittweise an; eine Papiereingabe bleibt möglich. Vorab den Weg Ihrer Gemeinde prüfen. Kanton Graubünden: eBau und Teilnahme der Gemeinden.aspx>)
Luzern
- Dachausbau
- Eine Nutzungsänderung braucht grundsätzlich eine Bewilligung. Das vereinfachte Verfahren kommt unter anderem bei zonenkonformer Umnutzung oder Baukosten unter CHF 80’000 infrage – nur wenn keine wesentlichen Interessen oder Koordinationsfragen das ordentliche Verfahren verlangen. PBV, § 53
- Dachfenster
- Bis zwei Fenster von je 1,2 m² pro Hauptdachfläche sind grundsätzlich bewilligungsfrei; nicht bei den geschützten Bauten und Ortsbildern. PBV, § 54
- Einreichen und Fristen
- Bei der Gemeinde: digital mit dem kantonalen Formular und grundsätzlich zusätzlich ein Papierexemplar; weitere können verlangt werden. Vereinfacht 10 Tage Einsprachefrist, ordentlich 20 Tage Auflage. PBV, § 55 · PBG, § 198 · Gesuche und Meldungen
- Raummasse
- Wohn-/Schlafräume mindestens 10 m², Höhe 2,30 m, unter Dachschrägen mindestens über der halben Fläche. Fensterfläche und anrechenbare Geschossfläche nach der für Ihre Gemeinde geltenden Fassung prüfen. PBG, § 154: Raummasse
- Ausnützung
- Die Ausnahme für Dachraumflächen unter 1,50 m steht im weitergeltenden alten Recht. Sie gilt nur, soweit dieses in der betreffenden Gemeinde noch anwendbar ist. PBV, § 68 und Anhang 1
Nidwalden
- Dachausbau
- Zweckänderungen sind bewilligungspflichtig. Für einen dauerhaften Ausbau kommt das einfache Verfahren bei Kosten unter CHF 50’000 infrage, wenn keine relevanten Dritt- oder öffentlichen Interessen betroffen sind und alle betroffenen Grundeigentümer vorab schriftlich zustimmen. Dann entfallen Auflage und Einwendungsverfahren. PBV, § 40 · PBG, Art. 154
- Dachfenster
- Wesentliche Änderungen der Dachfläche sind bewilligungspflichtig; keine pauschale Grössenfreigabe annehmen. PBV, § 40
- Einreichen und Fristen
- Amtliches Formular beim Gemeinderat, mit Unterschriften von Gesuchsteller, Bauherrschaft, Planverfasser und Eigentümerschaft. Ordentliche Auflage 20 Tage. Ohne Baubeginn grundsätzlich Ablauf nach einem Jahr ab Rechtskraft; bis zu zweimal um je ein Jahr verlängerbar. PBV, § 42 · PBG, Art. 147 und 159
- Raummasse
- Mindestens 8 m², 2,30 m Höhe über mindestens der halben Fläche bei Dachschrägen; Fensterfläche 10 %. Für Ortsbildschutzzonen sind begründete Höhenausnahmen vorgesehen. PBV, §§ 37–38
Oberwallis
- Verfahren
- Die Umnutzung zum Wohnraum ist als bewilligungspflichtiges Vorhaben abzuklären. Ob Ausbau und Dachfenster ordentlich oder vereinfacht behandelt werden, bestimmt die zuständige Behörde – ein kleines Fenster ist keine Freigabe für die gesamte Umnutzung. Baugesetz Wallis
- Einreichen
- Seit 1. Dezember 2025 über eConstruction in allen Gemeinden. Die nötigen Bestätigungen von Gesuchsteller, Eigentümerschaft und Planverfasser erfolgen gemäss Portalvorgaben.
- Frist
- Ordentliche öffentliche Auflage 30 Tage. Raum- und Nutzungsmasse stehen im kommunalen Bau- und Zonenreglement. Kanton Wallis: eConstruction und Verfahrensablauf
Obwalden
- Verfahren
- Seit 1. März 2026 gilt das neue PBG. Ausbau und Nutzungsänderung sind nach Art. 106 zu prüfen; bei geringen Auswirkungen kann das vereinfachte Verfahren möglich sein. Einreichung beim Bauamt der Gemeinde.
- Fristen
- 20 Tage öffentliche Auflage. Entscheid normalerweise vier Wochen nach Auflageende bzw. Vorliegen der kantonalen Entscheide und Stellungnahmen. Baubeginn grundsätzlich innerhalb 18 Monaten ab Rechtskraft; Verlängerungen sind möglich. PBG, Art. 106–119
- Wichtig beim Übergang
- Neue materielle Bauvorschriften gelten erst, wenn die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat. Das betrifft auch Gebäudemasse und die Regel, dass Dachaufbauten/-einschnitte höchstens 40 % der darunterliegenden Fassadenlänge erreichen. Raumhöhe, Belichtung und anwendbare Nutzungsregeln deshalb nicht allein nach dem Datum des neuen Gesetzes beurteilen. Kanton Obwalden: Übergangsrecht · PBG, Art. 76 und 131–132
Schaffhausen
- Dachausbau
- Der Wechsel vom nicht bewohnten Estrich zu Wohnraum ist eine bewilligungspflichtige Zweckänderung. Das Baugesuch geht an die zuständige Gemeindebehörde. Baugesetz, Art. 54 und 58
- Dachfenster
- Ersatz eines bestehenden Fensters und eine neue Dachöffnung getrennt beurteilen lassen; aus einer Ausnahme für Unterhalt folgt keine Freigabe für neue Fenster.
- Einreichen
- Den aktuellen kommunalen Leitfaden verwenden. Er nennt Pläne, Einreichungsweg und Ansprechpartner; Raumhöhe und Belichtung sind mit der örtlichen Bauordnung abzugleichen. Stadt Schaffhausen: Baubewilligung und Leitfaden
Schwyz
- Verfahren
- Die neue Wohnnutzung ist bewilligungspflichtig. Melde-, vereinfachtes oder ordentliches Verfahren hängen vom konkreten Vorhaben ab. Dachfenster mit der Gemeinde abklären.
- Fristen
- Im Meldeverfahren 20 Tage für einen behördlichen Widerspruch; vereinfacht ohne Publikation bei erfüllten Voraussetzungen und Zustimmung der Betroffenen. Ordentlich 20 Tage Auflage, Entscheid in der Regel innert zwei Monaten bei vollständigem Dossier. Bewilligung grundsätzlich zwei Jahre gültig. PBG, §§ 75–86
- Einreichen
- Über eBau-SZ. Den erforderlichen Energienachweis mitplanen: Die elektronische Erfassung über EVEN ist seit 1. Januar 2026 verbindlich. Eine pauschale Befreiung allein wegen niedriger Umbaukosten sollte nicht vorausgesetzt werden. Kanton Schwyz: Energienachweis
Solothurn
- Dachausbau
- Die Zweckänderung braucht ein Baugesuch.
- Dachfenster
- Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster dürfen zusammen grundsätzlich höchstens 1/7 der Dachfläche beanspruchen – im Aufriss gemessen, nicht einfach als Summe der Glasflächen.
- Fristen
- 20 Tage öffentliche Auflage; Entscheid innert zwei Monaten ab Eingang aller nötigen Unterlagen. KBV, §§ 3, 8–9 und 64
- Raummasse
- Im Dachstock durchschnittlich mindestens 2,20 m lichte Höhe. Fensterfläche mindestens 1/12 der Bodenfläche, jedenfalls 0,60 m²; begründete Ausnahmen bei ausreichendem Licht und Luft sind möglich. Bei der Geschossflächenziffer zählen Flächen unter 1,20 m lichter Höhe nicht. KBV, §§ 37bis und 57
- Einreichen
- Über eBauSO an die Gemeinde; das erzeugte Unterschriftenblatt zusätzlich per Post einreichen. Kanton Solothurn: Baugesuch einreichen
St. Gallen
- Verfahren
- Ausbau und neue Wohnnutzung mit der Gemeinde klären. Sie prüft das Gesuch und holt nötige kantonale Stellungnahmen ein.
- Einreichen
- Bei der Gemeinde, nicht pauschal direkt beim Kanton. Den dort vorgesehenen Papier- oder Digitalweg verwenden. PBG, insbesondere Art. 133–136
- Dachfenster und Raumvorgaben
- Kommunales Baureglement und allfälligen Denkmalschutz prüfen. Gestaltungsempfehlungen für Schutzobjekte sind keine kantonsweite Fenstergrössen-Grenze. Planungs- und Baugesetz
Thurgau
- Verfahren
- Änderungen der Nutzung, des Dachs und von Dachaufbauten sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die Gemeinde entscheidet über das passende Verfahren und koordiniert die nötigen kantonalen Bewilligungen.
- Einreichen
- Mit dem kantonalen Baugesuchsformular bei der Gemeinde. Dort klären, ob bereits eBau genutzt wird und welche Fristen gelten. Für den Baubeginn allfällige zusätzliche Freigaben beachten. Kanton Thurgau: Was braucht eine Baubewilligung? · eBau Thurgau
Uri
- Verfahren
- Umbau und Zweckänderung sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Geringfügige Vorhaben werden gemeldet; die Behörde entscheidet, ob eine Bewilligung nötig ist. Das gilt auch bei neuen Dachfenstern.
- Einreichen
- Bei der Baubehörde am Standort des Hauses; digitale Eingaben sind über das kantonale Angebot möglich. PBG, Art. 100–102 · Kanton Uri: Baueingaben
- Fristen
- Baubeginn grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft; auch ein längerer Baustillstand kann die Bewilligung erlöschen lassen. Aus wichtigen Gründen ist eine Verlängerung um höchstens ein Jahr möglich. Die Behörde nennt Auflage- und Bearbeitungsfrist für Ihr Verfahren. PBG, Art. 103–112
- Raummasse
- Höhe, Belichtung und Nutzungsziffer nach der Bauordnung der Gemeinde prüfen – nicht mit einem pauschalen Wert für jeden Dachraum rechnen. PBG, Art. 17–18
Zug
- Dachausbau
- Ein neuer Wohnraum ist keine reine Unterhaltsarbeit. Die Gemeinde bestimmt, ob eine Bauanzeige genügt oder ein Bewilligungsverfahren nötig ist.
- Dachfenster
- Innerhalb der Bauzone kann ein Fenster bis 0,5 m² pro Hauptdachfläche bewilligungsfrei sein – eine Bauanzeige bleibt erforderlich. Nicht für geschützte Ortsbilder sowie inventarisierte, schützenswerte oder geschützte Gebäude. V PBG, § 44
- Raummasse
- Höhe 2,40 m, bei Dachschrägen auf mindestens 8 m² Bodenfläche; Fensterfläche mindestens 10 %. V PBG, § 6: Wohnhygiene
- Einreichen
- Beim Gemeinderat über cymo eBau; die amtliche Anleitung verlangt zusätzlich Papierunterlagen mit handsigniertem Einreichebeleg. Kanton Zug: Baugesuche übermitteln
- Fristen und Fläche
- Auflage 20 Tage; Behandlung zwei Monate ohne, drei Monate mit Einsprachen, jeweils ab vollständigem Dossier und abgelaufener Auflage. Dachraumflächen unter 1,50 m lichter Höhe sind nach § 35 V PBG nicht anrechenbar. PBG, § 47a · V PBG, § 35
Zürich
- Dachausbau
- Neuer Wohnraum bedeutet eine Änderung der Nutzweise. Das Anzeigeverfahren für blosse Innenumbauten ohne Nutzungsänderung lässt sich darauf nicht einfach übertragen.
- Dachfenster
- Vorab klären, ob das Anzeigeverfahren genügt. Neue Öffnungen, vorhandene Dachaufbauten und allfällige Schutzvorgaben gemeinsam beurteilen lassen. Bauverfahrensverordnung, § 14
- Fristen
- Anzeigeverfahren 30 Tage. Ordentlich 20 Tage Auflage; die Regel-Bearbeitungsfrist beträgt zwei Monate ab Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten vier Monate. Erst nach Rechtskraft, erfüllten Auflagen und schriftlicher Baufreigabe beginnen. Kanton Zürich: Verfahren und Fristen
- Raummasse und Fläche
- Anwendungsbereich und Ausnahmen der §§ 302–304 PBG sowie die geltende kommunale Bauordnung prüfen. Bei der Ausnützung kann das Übergangsrecht eine Rolle spielen. Aktuelles PBG und Übergangsbestimmungen
- Einreichen
- Bei der örtlichen Baubehörde; eBaugesucheZH nach dem Einführungsstand der Gemeinde. Elektronische Baugesuche
Das Wichtigste in Kürze
- Meist ja. Wird aus dem Estrich ein Wohnraum, ändert sich die Nutzung – auch ohne sichtbaren Umbau am Dach. Bewilligungspflicht
- Ausnahmen für einzelne Dachfenster befreien nicht automatisch den ganzen Ausbau. BewD, Art. 6–7
- Klären Sie zuerst mit der Baubehörde: Ist Wohnraum hier zulässig, welches Verfahren gilt und welche Unterlagen braucht es? Baueingabe und Verfahren
Schritt für Schritt
- Vorab klären: Geplante Nutzung, Schutzstatus und Verfahren mit der Baubehörde besprechen.
- Unterlagen erstellen: Formular, Situationsplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten; je nach Projekt Statik, Energie, Brandschutz und Anschlüsse ergänzen.
- Gesuch einreichen: Beim zuständigen Amt bzw. über dessen Portal, mit den erforderlichen Unterschriften.
- Prüfung abwarten: Bauprofile, Publikation und Nachbarinformation nur soweit das Verfahren sie verlangt.
- Entscheid prüfen: Bewilligung, Auflagen und Rechtsmittelfrist beachten.
- Baubeginn freigeben lassen: Rechtskraft und gegebenenfalls zusätzliche Baufreigabe abwarten.
- Abschluss melden: Fertigstellung und verlangte Nachweise bzw. Kontrollen organisieren.
Die kantonalen Anleitungen zeigen, welche Schritte für Ihr Gesuch gelten: Zürich: Ablauf · Basel-Landschaft: Wegleitung.
Fristen richtig einordnen: Auflage und Einsprache sind nicht die gesamte Bearbeitungszeit. Entscheidfristen setzen häufig vollständige Unterlagen voraus. Für das Verfahren können amtliche Gebühren anfallen. KBV, § 9 · Verfahren und Kosten
Wer reicht das Baugesuch ein?
Sie können die Planung und Einreichung einer bevollmächtigten Fachperson überlassen. Wer unterschreibt, bestimmt das jeweilige Verfahren – häufig Gesuchsteller, Eigentümerschaft und Projektverfasser. Eine Vollmacht ersetzt nicht automatisch jede vorgeschriebene Unterschrift. Wegleitung: Kerndatenblatt · PBV, § 42
In Basel-Stadt muss eine fachkundige Person beigezogen werden, wenn die Bauherrschaft das Projekt nicht selbst fachkundig verfassen kann. BGI: Projektverfassung
Worauf es beim Ausbau ankommt
Brandschutz
Treppen und Fluchtwege, die Trennung zu anderen Wohnungen und nötige Brandschutznachweise früh klären. Die Anforderungen hängen von Gebäude und Nutzung ab – eine pauschale Vorgabe «überall 30 Minuten Feuerwiderstand» wäre falsch. GVB/Heureka: Umbau und Nutzungsänderung
Absturzsicherung (SIA 358)
Tiefe Fenster und offene Treppen brauchen eine passende Sicherung. Die BFU nennt als Grundregel eine Schutzvorrichtung ab 1 m Absturzhöhe und meist 1 m Geländerhöhe; Bauart, begehbare Flächen und Sonderfälle sind mitzubeurteilen. Das ist keine reine Messung an der Fensterrahmenkante. BFU: Geländer und Brüstungen, S. 7 · Rechtliche Einordnung
Schallschutz (SIA 181)
Luft- und Trittschall mitplanen, besonders zur Wohnung darunter. Bei Umbau und Nutzungsänderung ist zu prüfen, welche Schallschutzanforderungen für die betroffenen Bauteile gelten. Kanton Zürich: Lärmschutz bei Bauvorhaben
Statik der Balkenlage
Neuer Bodenaufbau, Trennwände und Treppenöffnungen verändern die Belastung oder das Tragwerk. Lassen Sie vor solchen Eingriffen die Tragfähigkeit durch eine geeignete Fachperson beurteilen. Statisch relevante Innenumbauten sind auch baurechtlich zu prüfen. PBV, § 40: statisch relevante Änderungen
Wärmedämmung und Energie
Neu beheizter Wohnraum braucht einen passenden Wärme- und Feuchteschutz. Nachweis und Grenzwerte richten sich nach kantonalem Vollzug und Vorhaben; bei Umbau und Umnutzung ist der betroffene Teil entscheidend. Es gibt keinen einzelnen U-Wert, der jeden Dachausbau freigibt. EnDK: kantonale Vollzugshilfen · Amt für Energie GR: Gebäudehülle
Zum Aufbau: Dach von innen dämmen.
Mindestraumhöhe und Belichtung
Rechnen Sie mit dem fertigen Boden- und Deckenaufbau. Unter Dachschrägen zählen je nach Vorschrift andere Flächenanteile; auch die nötige Fensterfläche ist nicht überall gleich. Konkrete Werte stehen im gewählten Kanton und im örtlichen Baureglement. KBV, § 57: lichte Höhe · BauV, Art. 64 und 67
So arbeiten wir
Wir besichtigen Ihren Dachboden kostenlos und klären den baulichen Umfang. Auf Wunsch stellen wir Masse, Aufbau und Materialangaben für die Planung zusammen. Über Bewilligung und erforderliche Nachweise entscheidet die zuständige Behörde.
Den Innenausbau übernehmen wir mit Dämmung, Trockenbau, Boden und Oberflächen – mit einem Ansprechpartner. Mehr zu Estrich und Dachboden ausbauen.
Stand: 3. Oktober 2026. Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgebend sind das anwendbare Bundes-, Kantons- und Gemeinderecht sowie der Entscheid der zuständigen Behörde für Ihr Vorhaben.